Der Payday Solidaritätsfonds richtet sich an Personen, die sich im Betrieb engagieren und für ihre Rechte und die der Kolleg*innen einsetzen (z.B. im Betriebsrat) und deren Lohn aufgrund ihres Engagements gekürzt wurde. Außerdem muss eine Lohnklage gestellt werden. Das geht mit Hilfe deiner Gewerkschaft oder mittels einer Rechtsschutzversicherung. Sollte beides nicht zutreffen, können wir beim Beantragen von Prozesskostenhilfe unterstützen (kontaktiere uns!).
Falls Boni oder Trinkgeld statt des Lohns entzogen werden, können wir dich zur Zeit leider nicht unterstützen. Aber wir arbeiten daran, also stay tuned!
Antrag stellen
Fülle das folgende Formular aus. Sobald du "Abschicken" klickst, wird aus deinen Angaben ein PDF generiert. Dies geschieht lokal auf deinem Gerät – es werden zu keinem Zeitpunkt Daten gesendet, deine Daten verlassen dein Gerät nicht!
Speichere das generierte PDF-Dokument, prüfe die Angaben und unterschreibe es (digital oder ausgedruckt per Hand).
Sende uns das unterschriebene Formular per E-Mail zusammen mit den ggf. benötigten Unterlagen (siehe Liste am Ende des Formulars) an [E-Mail Adresse geschützt: aktiviere JavaScript]. Um deine persönlichen Daten zu schützen kannst du die E-Mail verschlüsseln (öffentlicher PGP-Schlüssel).
Unterstützung durch den Payday Solidaritätsfonds ist an einige gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Wir können Menschen unterstützen, die nach der Abgabenordnung als
bedürftig Die Abgabenordnung ist Teil des Steuerrechts und regelt u.a. Bedürftigkeit (§ 53 Mildtätige Zwecke). Diese richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen einer Person bzw. eines Haushalts.
gelten. Dazu sind wir leider verpflichtet, im folgenden Formular Angaben über Einkommen, Vermögen und ggf. Leistungsbezug abzufragen.
Falls du nicht Hilfsbedürftig sein solltest, kannst du trotzdem einen Antrag stellen und ein zinloses Darlehen bekommen.